Hinweisgebermeldestelle
Im Leitbild des Dominikus-Ringeisen-Werks sind die Werte verankert, die unsere tägliche Arbeit prägen. Dazu zählen eine vertrauensvolle, partnerschaftliche, respektvolle Zusammenarbeit, die von wechselseitiger Wertschätzung getragen wird. Hierzu soll auch die Hinweisgebermeldestelle beitragen. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb des Dominikus-Ringeisen-Werks und seiner Gesellschaften bzw. Beteiligungen eingehalten werden. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.
Die Hinweisgebermeldestelle wird durch externe Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich betrieben, https://vogel-heinrich.eu.
Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen finden Sie auf der Homepage: https://vogel-heinrich.eu/fuer-hinweisgeber
Dort finden Sie unter https://vogel-heinrich.eu/unsere-vertragspartner die entsprechende Kachel des Dominikus-Ringeisen-Werkes: https://vogel-heinrich.eu/drw. Hier können Sie die entsprechende Gesellschaft bzw. Beteiligung auswählen, zu der Sie Informationen übermitteln möchten.
Hinweisgebende Personen, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html