Die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern spielt für eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Hierfür sind unter anderem eine gute technische Ausstattung und ein hohes Digitalisierungsniveau der Krankenhäuser erforderlich. Daher soll durch gezielte Projekte in diesen Bereichen das Digitalisierungsniveau spürbar angehoben und die IT-Sicherheit deutlich verbessert werden.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen nach § 19 der Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV), die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Vernetzung verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin unter besonderer Beachtung der IT-Sicherheit.

Ziel ist eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser im Bereich der Digitalisierung , eine Verbesserung der medizinischer Versorgung und eine Steigerung der Versorgungsqualität. Gleichzeitig wirken sich diese Maßnahmen positiv auf das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus.

Bundesweit wurden bis Anfang November 2024 nach BAS-Angaben 6070 Anträge gestellt, aus Bayern 1467.

Folgende Fördertatbestände hat das Krankenhaus St. Camillus beantragt:

Fördertatbestand 2 „Patientenportale“:

Der zweite FTB umfasst die Einführung von digitalen Patientenportalen, um den Informationsaustausch zu beschleunigen. Hierbei werden digitales Aufnahme-, Behandlungs-, Entlassungs-, sowie Überleitungsmanagement behandelt.

Fördertatbestand 3 „Digitale Dokumentation“:

Dieser FTB hat die Förderung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation, sowie eine Verringerung des generellen Aufwands zum Ziel. Hierzu gehört beispielsweise die Implementierung von sprachassistierten Systemen.

Fördertatbestand 10 „Informationssicherheit“:

Die Verbesserung der Cyber-Sicherheit innerhalb von Krankenhäusern wird durch diesen FTB festgelegt. Absicht ist es, insbesondere die nicht zu den kritischen Infrastrukturen gehörenden Krankenhäuser in diesem Gebiet zu stärken.